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   VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-117/07   

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VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-117/07 (https://dejure.org/2007,16649)
VK Bund, Entscheidung vom 15.11.2007 - VK 2-117/07 (https://dejure.org/2007,16649)
VK Bund, Entscheidung vom 15. November 2007 - VK 2-117/07 (https://dejure.org/2007,16649)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

    Auszug aus VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-117/07
    Die Ag wurden zu dem besonderen Zweck gegründet, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; mit weiteren Ausführungen: 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07).

    Die Ag verfügen damit gegenüber anderen privaten Auftraggebern aufgrund ihrer staatlich garantierten Finanzierung über eine Sonderstellung im Wettbewerb, die dazu führt, dass sie bei ihren Beschaffungen durch andere als vergabekonforme Zwecke geleitet sein könnten (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07; Kaeding, PharmR 2007, 239, 243; aA.

    Den Aufsichtsbehörden stehen weitere Eingriffsbefugnisse zu, die die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen erheblich einschränken (m.w.N. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII- Verg 50/06).

    Maßgeblich für die Einordnung als Konzession ist die von einem normalen Dienstleistungsvertrag abweichende Risikoverteilung, die mit einem Recht zur Nutzung der eigenen Dienstleistung einher geht (OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06).

  • VK Bund, 09.05.2007 - VK 1-26/07

    Ausschluss ungenügender Angebote - keine Aufhebung der Ausschreibung bei

    Auszug aus VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-117/07
    Die Ag wurden zu dem besonderen Zweck gegründet, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; mit weiteren Ausführungen: 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07).

    Die Ag verfügen damit gegenüber anderen privaten Auftraggebern aufgrund ihrer staatlich garantierten Finanzierung über eine Sonderstellung im Wettbewerb, die dazu führt, dass sie bei ihren Beschaffungen durch andere als vergabekonforme Zwecke geleitet sein könnten (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07; Kaeding, PharmR 2007, 239, 243; aA.

    Vor dem Hintergrund dieser Differenzierung zwischen dem Prüfungsmaßstab der vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen einerseits und den Zivilgerichten andererseits sind vergaberechtlich alle Regelungen eines auf einem öffentlichen Auftrag basierenden Leistungsverhältnisses hinzunehmen, soweit diese dem Bieter noch eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation seines Angebotspreises ermöglichen (OLG Düsseldorf aaO., wonach dem Auftragnehmer die Schätzung einer im vorhinein nicht feststehenden Teilnehmerzahl einer Berufsbildungsmaßnahme zuzumuten ist; vgl. auch 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1-26/07).

  • BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04

    Europarechtswidrigkeit des Ausschlusses von Eiwendungen im

    Auszug aus VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-117/07
    BayObLG, Beschl. v. 24.5.2004, Verg 6/04 so- wie Heßhaus in VergabeR 2007, S. 333 ff. mwN).

    Zwar wird eine reine Rechtsaufsicht als nicht ausreichend angesehen, weil diese keinen Einfluss auf die Zweckmäßigkeit unternehmerischer und wirtschaftlicher Entscheidung nehmen kann (BayObLG, Beschluss v. 24. Mai 2004, Verg 6/04 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 28.09.2006 - Verg 49/06

    Relative bieterschützende Wirkung von § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A

    Auszug aus VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-117/07
    Vorschrift nicht primär bieterschützend (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 28. September 2006, Verg 49/06).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2006 - Verg 39/06

    Vergaberecht: Unzulässigkeit der Abwälzung unplanbarer Wagnisse auf den

    Auszug aus VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-117/07
    Aus § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A folgt, dass Wagnisse in die Sphäre des öffentlichen Auftraggebers fallen und nicht dem Auftragnehmer auferlegt werden dürfen, wenn das jeweilige Risiko auf Umständen und Ereignissen beruht, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, das Risiko nach Art und Umfang ungewöhnlich ist und die Einwirkung des Risikos auf Preise und Fristen durch den Auftragnehmer nicht geschätzt werden kann (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19. Oktober 2006, Verg 39/06).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2007 - Verg 2/07

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

    Auszug aus VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-117/07
    Die Präklusionsregel nach § 107 Abs. 3 GWB gilt nur im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens, nicht aber bei de-facto-Vergaben (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13. Juni 2007, VII-Verg 2/07; a.A. OLG Bremen, Beschluss v. 18. Mai 2005, Verg 3/05).
  • OLG Düsseldorf, 04.08.2005 - Verg 51/05

    Rabatte auf Medikamente: Kein Vergaberecht!

    Auszug aus VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-117/07
    Sie sind daher bereits aus diesem Grund nicht als unterliegende Beteiligte anzusehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4.8.2005, VII - Verg 51/05, Beschluss vom 5.8.2005, VII - Verg 31/05).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2007 - Verg 1/07

    Vorlage an den EuGH: Vergabe von Reinigungsdienstleistungen durch

    Auszug aus VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-117/07
    Ist das Bestehen einer Obliegenheit nicht individuell erkennbar, ist eine Erfüllung nicht zumutbar und muss auch nicht erfüllt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 2. Mai 2007, VII-Verg 1/07).
  • BayObLG, 17.02.2005 - Verg 27/04

    Ausdrücklicher Interessengegensatz

    Auszug aus VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-117/07
    Selbst wenn man aber ein potentielles Wettbewerbsverhältnis der Ag untereinander annähme, handelt es sich bei § 1 GWB bzw. Art. 81 EG-Vertrag nicht um Bestimmungen über das Vergabeverfahren gemäß § 97 Abs. 7 GWB (BayObLG, Beschluss v. 17. Februar 2005, Verg 27/04; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 10. April 2002, Verg 6/02; Hailbronner in Byok/Jaeger, § 97 GWB Rn. 280.).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Rechtsweg für Einwendungen eines Bieters gegen die Vergabe durch eine

    Auszug aus VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-117/07
    Hierdurch wird für die erforderliche Rechtmäßigkeit des eingeleiteten Vergabeverfahrens gesorgt und eine Rechtsbeeinträchtigung der ASt verhindert (siehe hierzu BGH, Beschluss vom 26.9.2006, X ZB 14/06).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - Verg 31/05

    Status der AOK Bayern im Vergabeverfahren

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 74/04

    University of Cambridge

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - Verg 6/02

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

  • OLG Bremen, 18.05.2006 - Verg 3/05
  • EuGH, 18.11.2004 - C-126/03

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 27.02.2003 - C-373/00

    Adolf Truley

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-120/07

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-123/07

    Vergaberechtliche Anforderungen an Investorenauswahl und Umwandlung eines

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-114/07

    Unterlegener ASt muss Kosten des BEI nicht tragen!

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-105/07

    Vertrag über die Versorgung mit wieder verwendbaren Hilfsmitteln

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-102/07

    Überprüfung eines Ausschreibungsverfahrens für die Durchführung bundesweiter

  • VK Baden-Württemberg, 26.01.2007 - 1 VK 82/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2006 - Verg 13/06

    Bekanntgabe d. Wertungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung

  • EuGH, 03.10.2000 - C-380/98
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 507/08

    Krankenversicherung - Arzneimittelrabattverträge - Krankenkassen unterliegen

    Die Beteiligten streiten über die aufschiebende Wirkung der am 29.11.2007 gegen die Beschlüsse der zweiten Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2 - 102/107, VK 2 105/07, VK 2 - 108/07, VK 2 - 114/07, VK 2 - 117/07, VK 2 - 120/07, VK 2 - 123/07) eingereichten Klagen.

    Am 28.09.2007 stellte die Beigeladene Ziff. 1 Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt (dortiges Aktenzeichen VK 2 - 117/07).

    Mit Beschluss vom 18. Februar 2008 hat er auf die Beschwerde der Beigeladenen Ziff. 1 und 2 den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 20. Dezember 2007 insoweit aufgehoben, als er im Klageverfahren gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15. November 2007 VK 2 - 117/07 und VK 2 - 120/07 ergangen ist (Verfahren L 5 KR 717/08 B und L 5 KR 718/08 B).

    Sie haben, nachdem der Senat in den Klageverfahren gegen die Beschlüsse der Antragsgegnerin vom 15. November 2007 - VK 2 - 117/07 und 120/07 eine Zuständigkeit des OLG Düsseldorf angenommen hat, bezüglich bestimmter Wirkstoffe den Rechtsstreit für erledigt erklärt.

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07

    Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge

    Daraufhin riefen mehrere nicht berücksichtigte Unternehmen die ihrer Ansicht nach zuständigen Vergabekammern an, und zwar die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf (VK-31/2007-L), die Vergabekammer Karlsruhe (1 VK 47/07) sowie die Vergabekammer des Bundes (VK 2 - 102/07, VK 2 - 105/07, VK 2 - 108/07, VK 2 - 114/07, VK 2 - 117/07, VK 2 - 120/07 und VK 2 - 123/07).

    Gegen die Beschlüsse der Vergabekammer des Bundes haben die jeweiligen Antragstellerin des Verfahrens VK 2 - 117/07 (= VII-Verg 45/07), VK 2 - 120/07 (= VII-Verg 46/07) und VK 2 - 105/07 (= VII-Verg 47/07) am 23. bzw. 28. November 2007 sofortige Beschwerde beim Senat erhoben.

  • SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8604/07

    Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das

    Die aufschiebende Wirkung der am 29.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2-102/07, VK 2-105/07, VK 2-108/07, VK 2-114/07, VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-123/07) eingereichten Klage wird angeordnet.

    Die Beigeladenen Ziffern 1 und 2 haben gegen die Beschlüsse in den Verfahren VK 2-117/07 bzw. VK 2-120/07 jeweils am 23.11.2007 beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sofortige Beschwerde unter den dortigen Aktenzeichen VII Verg 45/07 bzw. VII Verg 46/07 mit dem Begehren eingelegt, eine noch weitergehende Untersagung zu verfügen.

    die aufschiebende Wirkung der am 29.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2-102/07, VK 2-105/07, VK 2-108/07, VK 2-114/07, VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-123/07), allesamt zugestellt am 16.11.2007, eingereichten Klage anzuordnen,.

    In seinen Beschlüssen vom 18.12.2007 hat das OLG Düsseldorf in den Verfahren VII Verg 45/07, 46/07 und 47/07 seine Zuständigkeit für die Entscheidung über die sofortigen Beschwerden der Beigeladenen Ziffern 1, 2 und 4 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes in den Verfahren VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-105/07 bejaht.

    Soweit die Beigeladenen Ziffern 1 und 2 am 23.11.2007 und die Beigeladene Ziffer 4 am 28.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes in den Verfahren VK 2-117/07, VK 2-120/07 bzw. VK 2-105/07 sofortige Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt haben, begründet dies - wie dargestellt - keine Rechtswegsperre, obwohl diese sofortigen Beschwerden vor den am 29.11.2007 beim SG Stuttgart gestellten Anträgen auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes bei einem Gericht eingelegt wurden.

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